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Disclaimer

Eine energetische Heilsession ist kein Ersatz für eine ärztliche oder therapeutische Behandlung.

Energetisches und geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker.

Du alleine trägst während der gesamten Teilnahme an meinem Angebot die volle Verantwortung für dein körperliches und psychisches Wohlergehen.

 

DEFINITION ENERGETISCHES HEILEN

Geistig/spirituelles Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende, welches gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin und allen ganzheitlich-therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht.

Aufgabe und Ziel ist es, Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, die Selbstheilungskräfte anzuregen, sowie Menschen beim Wahrnehmen der eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens zu ermutigen und zu unterstützen.

Energetisches/geistiges Heilen aktiviert die Selbstheilungskräfte, fördert Heilung im ganzheitlichen Sinne, ermutigt und unterstützt Menschen beim eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Gestalten ihres Lebens.

BERUFSBESCHREIBUNG HEILER/IN

Der Heiler versteht das universelle/göttliche Bewusstsein als Quelle der Heilkraft und nicht sich selbst. Heiler sind eine Art Mittler von Energien und Informationen. Heiler sind Impulsgeber, damit sich der Klient in einen ganzheitlichen Heilungsprozess begeben kann, an dem er selbst aktiv beteiligt ist.

Einem Heiler kommt damit die besondere Aufgabe zu, sich selbst zu entwickeln. Nur was in ihm schwingen kann, kann auf der Erde lebendig werden.

Ein Heiler trägt die Verantwortung dafür, dass beim Klienten nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um heilkundlichen Beistand in dem Sinn, wie ihn Ärzte oder Heilpraktiker leisten.

 

DRITTE SÄULE IM GESUNDHEITSWESEN

Das Ziel des 'Dachverbands Geitiges Heilen e.V.' ist es, geistiges/energetisches Heilen als 3. Säule im Gesundheitswesen zu etablieren – gleichberechtigt neben Schulmedizin und Naturheilkunde.

AKTUELLE RECHTSLAGE

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 (Beschluss vom 02.03.2004) ist klargestellt, dass Heiler durch Handauflegen und andere rituelle Praktiken, energetisches/geistiges Heilen ausüben, keiner Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz bedürfen.

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